AGB


Allgemeine Vertragsbedingungen von Lerne-Tanzen.net

1.  Leistungen von Lerne-Tanzen.net

Privater Tanzunterricht
In privaten Tanzstunden erlernen die  Kunden individuell die wichtigsten Tanzfiguren aller bekannten Standard-Tänze und Lateinamerikanischen Tänze bei einer erfahrenen Turniertänzerin.

Tanzkurse
Tanzkurse, welche als solche auf dieser Seite angeboten werden, sind Tanzstunden, an denen mehrere Kunden gleichzeitig teilnehmen.

Privates Fitnesstraining
In privaten Trainingsstunden erhalten die  Kunden ein individuelles Fitnesstraining, welches unter Berücksichtigung der persönlichen körperlichen Verfassung abgestimmt wird.

2.  Anmeldung
Der Vertrag zwischen Lerne-Tanzen.net und dem Kunden kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes per Brief, Telefax oder Email zustande.

3.  Terminänderung
Terminliche Änderungen seitens Lerne-Tanzen.net bleiben ausdrücklich vorbehalten und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages. Kann Lerne-Tanzen.net krankheitsbedingt oder durch andere nicht von Lerne-Tanzen.net zu verantwortende Umstände die Leistung nicht erbringen, entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Schadenersatzansprüche an Lerne-Tanzen.net sind ausgeschlossen.
Vereinbarte Privatstunden sind seitens des Kunden mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin zu stornieren, anderenfalls wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.

4.  Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. GEMA Gebühren. Gemäß § 19 UstG ist Lerne-Tanzen.net nicht umsatzsteuerpflichtig.

5.  Haftung
Die Teilnahme am privaten Tanzunterricht bzw. privaten Fitnesstraining geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde durch vorsätzliches  oder grob fahrlässiges Verhalten von Lerne-Tanzen.net verursacht.

6.  Datenschutz
Wir verwenden Kundendaten ausschließlich intern, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

7.  Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

(Stand 18.08.2010)

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